Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ablauf der Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer des Verlustentstehungsjahrs
Voraussetzung für den erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustabzug im Verlustentstehungsjahr ist, dass der zugrundeliegende – bisher keinen Verlust ausweisende – Einkommensteuerbescheid noch entsprechend geändert werden kann. Diese Änderungsmöglichkeit besteht nach Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht mehr. Nichts anderes gilt, wenn der Einkommensteuerbescheid eine Einkommensteuer von 0,- DM ausweist und somit innerhalb der Festsetzungsfrist eine Änderung des Steuerbescheids allein mangels steuerlicher Auswirkung unterblieben wäre. Weist die Finanzbehörde in einem Klageverfahren wegen der Nichtberücksichtigung eines Verlustvortrags in einem der Verlustentstehung nachfolgenden Jahr darauf hin, dass der Kläger noch eine Verlus...