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Im Strudel der neuen Freiheiten
Nicht nur das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz bringt dem Steuerberater mehr Spielraum – das neue Rechtsdienstleistungsgesetz ermöglicht Steuerberatern nun auch juristische Beratung. Aber die Freiheit ist nicht unendlich: Die neuen Möglichkeiten werden von neuen Regeln umkreist – und von Gefahren.
Rechtskundigen mit Geschichtsbewusstsein war das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) schon lange ein Dorn im Auge: 1935 war es nicht zuletzt erlassen worden, um die in den „Nürnberger Gesetzen„ festgelegte Diskriminierung von Juden auch in der Rechtsberatung durchzusetzen. Der Alliierte Kontrollrat ließ das Gesetz nach dem Krieg allerdings bestehen, natürlich nach Aufhebung der rassistischen Ausführungsbestimmungen, weil man die Rechtssuchenden weiterhin vor juristisch unqualifiziertem Rat schützen wollte. Aber der Schandfleck blieb an dem Gesetz haften: Die Nazis hatten es mindestens als Vorwand für die Diskriminierung jüdischer Anwälte missbraucht, der später in den Mittelpunkt gerückte Verbraucherschutz war zumindest anfangs nur vorgeschoben.
Dieser Makel wird aus dem deutschen Recht nun getilgt: Zum wird das Rechtsberatungsgesetz außer Kraft gesetzt, an seine Stelle tri...