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IWB Nr. 10 vom Seite 488

Verrechnungspreispraxis in Thailand

von Dipl.-Vw. Gerhard Lanig und und Dipl.-Vw. Daniel Schwerdt, Deloitte Frankfurt a. M.

Seit der Veröffentlichung der thailändischen Verwaltungsgrundsätze über die Bestimmung und Dokumentation von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen im Mai 2002 sind Verrechnungspreisfragen stark in das Interesse der thailändischen Finanzbehörden gerückt. In Thailand operierende multinationale Gesellschaften, darunter auch 400 Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, sollten sich auf eine gründliche und regelmäßige Prüfung ihrer Liefer- und Leistungsbeziehungen mit verbundenen ausländischen Gesellschaften einstellen.

I. Rechtliche Rahmenbedingungen

Unter Anwendung des thailändischen Abgabengesetzes (kodifiziert in Sec. 65bis und 65ter) hat die thailändische Finanzverwaltung die Möglichkeit, Verrechnungspreisanpassungen vorzunehmen, falls Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen nicht fremdüblich S. 489bepreist wurden. Konzeptionelle Unklarheiten hinsichtlich der praktischen Ermittlung des für die Bestimmung von Verrechnungspreisen relevanten Marktwertes hat die thailändische Finanzverwaltung durch die Veröffentlichung von Verrechnungspreisrichtlinien (Departmental Instruction No. Paw. 113/2545 v. ) konkretisiert (vgl. hie...

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