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Verbindliche Auskünfte des Finanzamtes für Unternehmensnachfolgen
So schaffen Sie als Berater steuerliche Rechtssicherheit
Bei der Beurteilung steuerlicher Rechtsfragen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge erscheint es für Sie als Berater unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten geboten, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt (FA) einzuholen. Die Voraussetzungen werden im Folgenden erläutert.
I. Gesetzlicher Anspruch auf Auskunft
Seit 2006 ist die verbindliche Auskunft in § 89 Abs. 2 AO geregelt. Ergänzend gelten der Anwendungserlass zur AO zu § 89 Nr. 3 (/ 07/0003, BStBl 2007 I S. 894) und die Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV) vom (BGBl 2007 I S. 2783). Im Gegensatz zur früheren Rechtslage – als die Auskunft nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt war – ist die verbindliche Auskunft nunmehr gebührenpflichtig.
II. Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Gem. § 1 StAuskV muss der Antrag schriftlich mit folgenden Angaben gestellt werden:
die genaue Bezeichnung des Antragstellers,
eine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des zu noch verwirklichenden Sachverhalts (z. B. die geplante Unternehmensnachfolge),
die Darlegung des besonderen steuerlichen Interesses des Antragstellers (dies ist der Fall, wenn von der Auskunft wirtschaftliche Dispositionen abhängig sind und Rechtsunsicherheit ...