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Allgemeines | Schreiben des BMF zur Vereinbarkeit des § 15 AStG mit EU Recht
Mit Schreiben vom (IV B 4 - S 1361/07/0001) hat das BMF im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zur Vereinbarkeit des § 15 AStG mit EU Recht Stellung genommen. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung gemäß Art. 226 Abs. 1 EG-Vertrag aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den durch § 15 AStG verursachten Verstoß gegen Verpflichtungen aus Art. 56 und 18 EG-Vertrag und, soweit Island und Norwegen betroffen sind, aus Art. 40 EWR-Vertrag zu beseitigen. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Hinblick auf die von der Kommission getroffenen Beanstandungen, den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung des § 15 AStG vorzuschlagen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 15 AStG bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Folgendes:
Hat eine Famil...BStBl I S. 26