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Jahressteuergesetz 2009
Die geplanten Änderungen nach dem Referentenentwurf
Das BMF hat am den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 veröffentlicht. Erwartungsgemäß handelt es sich auch bei der diesjährigen Ausgabe dieses sog. „Omnibusgesetzes” wieder um ein Sammelsurium von Einzeländerungen, die zum Teil auch erhebliche Verschärfungen der Steuerrechtslage beinhalten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Einkommensteuergesetz
Übungsleiterfreibetrag, § 3 Nr. 26, 26a EStG-E: Die Freibetragsregelung soll unter sonst unveränderten Bedingungen auf nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder im Auftrag öffentlich-rechtlicher Körperschaften aus dem EU/EWR-Raum ausgedehnt werden. Die Erweiterung soll rückwirkend für alle offenen Veranlagungen gelten.
Betriebliche Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EStG-E: Ab 2008 sollen Leistungen bzw. Zuschüsse des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung auf Grundlage des SGB V bis 500 € je Arbeitnehmer p. a. steuerfrei bleiben – insbesondere Leistungen, die im Leitfaden der Krankenkassen für die betriebliche Gesundheitsförderung genannt sind. Mitgliedsbeiträge für Vereine und Fitnessstudios sind nicht begünstigt.
Schulgeldzahlungen, § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG-...