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Beiträge eines nichtselbständig tätigen Steuerberaters an eine berufsständische Versorgungseinrichtung
Rentenversicherungsbeiträge, die ein nichtselbständig als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer arbeitender Steuerpflichtiger an das Wirtschaftsprüferversorgungswerk leistet, sind auch im Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes (hier: Streitjahr 2006) keine vorweggenommenen Werbungskosten im Hinblick auf künftige Renteneinkünfte, sondern Altersvorsorgeaufwendungen i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG in der ab 2005 anzuwendenden Fassung. Hiergegen bestehen auch keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an ). Dass anders als bei Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuer durch Vorauszahlungen entrichten, bei einem Arbeitnehmer die später bei der Veranlagung oder beim Lohnsteuer-Jahresausgleich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nicht bereits beim ...