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NWB direkt Nr. 22 vom

Editorial

Sixten Abeling, verantw. Redakteur

Dämpfer für Anleger

Die Hoffnung vieler Anleger, erlittene Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen als Kompensation steuerlich geltend machen zu können, hat einen herben Dämpfer erfahren. Während das FG Münster beim Verfall eines befristeten Optionsrechts ein Termingeschäft angenommen hatte – was zur steuerlichen Berücksichtigung der roten Zahlen geführt hätte – ist der BFH anderer Ansicht: Er verlangt die Durchführung des Basisgeschäfts. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, rät Stein, wertlos gewordene Optionsscheine nicht verfallen zu lassen, sondern sie zu einem symbolischen Preis zurücknehmen zu lassen. Mehr auf Seite 6.

Keine Frage für den Grossen Senat?

Will ein Senat eine Rechtsfrage anders beantworten, als dies ein anderer Senat in einer früheren Entscheidung getan hat, legt er die Rechtsfrage dem Großen Senat vor. So jedenfalls sieht es die Finanzgerichtsordnung vor. Dass Theorie und Praxis zwei paar Schuhe sind, zeigt eine Entscheidung des I. Senats des BFH. Wie Intemann aufzeigt, führt sie im Ergebnis dazu, dass die Bezugsrechteveräußerung je nach Rechtsform des Veräußerers unterschiedlich besteuert wird. Und dies, obwohl ein wirtschaftlich identischer Sachverhalt vorliegt. Mehr auf Seite 8...

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