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Verschuldenshaftung in der Zeit vor Stellung des Insolvenzantrags
Bedeutung der zivilrechtlichen Pflicht aus § 64 GmbHG für die steuerliche Haftung nach § 69 AO
In mehreren Entscheidungen hat der BFH Stellung zu einigen bisher umstrittenen Fragen in Rechtsprechung und Literatur zur Haftung des Geschäftsführers in insolvenzreifer Zeit bezogen. Diese Entscheidungen schaffen Klarheit hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Haftung. So kommt es nach Ansicht des BFH nicht auf den hypothetischen Kausalverlauf bei der Haftung nach § 69 AO an, der durch ein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters beeinflusst werden kann. Die Haftung des Geschäftsführers kann nach Auffassung des BFH aber entfallen, wenn dieser – in den letzten drei Wochen vor Stellung des Insolvenzantrags – in eine Pflichtenkollision zur zivilrechtlichen Pflicht aus § 64 Abs. 2 GmbHG gerät.
I. Wegfall der Haftung wegen Beachtung eines hypothetischen Kausalverlaufs?
1. Zur Ausgangslage der Fragestellung
Die Frage, ob ein hypothetischer Kausalverlauf bei der Haftung des Geschäftsführers nach § 69 AO zu beachten ist, spielte in der Literatur wie auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte seit Jahren eine wichtige Rolle. Anknüpfungspunkt ist die Frage, ob der Geschäftsführer für die Nichtentrichtung von Abgabenforderungen nach § 69 AO in Anspruch genommen ...