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Einkommensteuer | Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
Mit Urteil v. - IV R 72/02 NWB YAAAC-53162 hat der BFH entschieden, dass bei Mitunternehmerschaften die Überentnahmen als Bemessungsgrundlage für die nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen gesellschafterbezogen zu ermitteln sind. Das BMF hat nun mit Schreiben v. - IV B 2 - S 2144/07/0001 NWB TAAAC-79656 die Rn. 25 und Abschn. VI „Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften” des (BStBl 2005 I S. 1019) neu gefasst. Zu dem neuen BMF-Schreiben erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.