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§ 31 Unternehmenszusammenschlüsse
Vorbemerkung
Die Kommentierung berücksichtigt IFRS 3 sowie IAS 27 sowohl in der bis 2008 geltenden Fassung (Zitat: IFRS 3 und IAS 27) als auch die am 10. Januar 2008 verabschiedete, ab anwendbare Neufassung (Zitat: IFRS 3 rev. 2008 und IAS 27 rev. 2008). Ein Überblick über den zeitlichen Anwendungsbereich und die Rechtsentwicklung ist in Rz 188 ff. dargestellt.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Überblick
1 Im Mittelpunkt von IFRS 3 stehen die Vorschriften zur Aufdeckung und Fortschreibung von goodwill und stillen Reserven bei einem Unternehmenserwerb.
Der Erwerb kann sich rechtlich sowohl in der Form eines Erwerbs von einzelnen Vermögenswerten (asset deal) als auch in der Form eines Anteilserwerbs (share deal) vollziehen. Im ersten Fall werden die Vorschriften von IFRS 3 auch im Einzelabschluss des Erwerbers angewendet. Anders als im Handelsrecht gelten keine separaten Vorschriften für die Firmenwertbehandlung im Einzelabschluss (§ 255 Abs. 4 HGB) und im Konzernabschluss (§ 301 Abs. 3 HGB und § 309 HGB).
2Die Methode der Interessenzusammenführung (pooling-of-interest), bei der die beteiligten Unternehmen ihre Buchwerte fortführen, ist nach IFRS 3 nicht mehr zulässig. Wegen Anwendungsbereich und ...