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Bedarfsbewertung des übrigen Vermögens
Die Fälle betreffen Besteuerungszeitpunkte nach dem .Für diese sind die neuen Bewertungsvorschriften nach dem Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom (BGBl I 2006 S. 2878) anzuwenden. Im Bereich des übrigen Vermögens haben sich jedoch keine (direkten) materiell-rechtlichen Veränderungen gegenüber der bis zum bestehenden Rechtslage ergeben.
I. Bedarfsbewertung von Wertpapieren und Anteilen an einer Kapitalgesellschaft(§ 11 BewG)
Privatier Eduardo de Lukadoni hinterlässt seinen Anteil an der Riberi-GmbH, deren Stammkapital einen Wert von 500 000 € hat. Die GmbH selbst hält eigene Anteile i. H. von 30 000 €. Bewertungszeitpunkt ist der Todestag () von Eduardo. Die Höhe seiner Stammeinlage beträgt 80 000 €. Es fanden folgende Anteilsverkäufe statt:
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Variante
1: | ||
Nennwert
| Verkaufspreis | |
40 000 € | 115 000 € | |
(Verkauf Eduardo an einen Sohn) | 25 000 € | 50 000 € |
30 000 € | 75 000 € | |
50 000 € | 165 000 € |
S. 306
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Variante
2: | ||
Nennwert
| Verkaufspreis | |
60 000 € | 180 000 € | |
20 000 € | 45 000 € | |
70 000 € | 200 000 € |
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Variante
3: | ||
Nennwert
| Verkaufspreis | |
30 000 € | 80 000 € | |
60 000 € | 180 000 € | |
(Notverkauf wegen Zahlungsunfähigkeit) | 40 000 € | 90 000 € |
2... |