Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mindestzeit für Befreiung eines ehemaligen Beamten des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung von der Steuerberaterprüfung
Bei der Ermittlung der nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StBerG für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung geforderten Mindestzeit der berufspraktischen Tätigkeit eines ehemaligen Beamten des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung sind durch Krankheit verursachte Ausfälle im Regelfall als unschädlich anzusehen, soweit sie die Dauer der durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht erheblich übersteigen. Im Rahmen der Ermittlung können die Arbeitstage, an denen der Beamte arbeitsunfähig krank gewesen ist, den Sollarbeitstagen eines Jahres gegenübergestellt werden und längere in bestimmten Zeiten aufgetretene krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen nicht mit anderen Zeitabschnitten, in denen solche Fehlzeiten nur in geringem Umfang angefallen sind, verrechnet werden (