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Pauschalierung für Sachzuwendungen nach § 37b EStG
BMF nimmt zu Zweifelsfragen Stellung
Steuerpflichtige, die Sachzuwendungen an die eigenen Arbeitnehmer oder Dritte, wie Kunden, Geschäftsfreunde und deren Arbeitnehmer tätigen, können die Einkommensteuer auf die Sachzuwendungen, die nach dem gewährt werden, nach §37b EStG mit einem Steuersatz von 30 % pauschalieren. Die Pauschalierung hat eine abgeltende Wirkung für den Zuwendungsempfänger. Ziel der neuen Regelung ist es, den Beteiligten Arbeitserleichterung und Rechtssicherheit zu verschaffen. Zu Zweifelsfällen im Zusammenhang mit der Anwendung der Pauschalierungsmöglichkeit äußert sich nun das BMF mit .
Auch Zuwendungen an körperschaftsteuerpflichtige Empfänger einbezogen
Die Pauschalierungsmöglichkeit des § 37b EStG besteht ungeachtet der Einkommensteuerpflicht des Zuwendenden oder des Zuwendungsempfängers. Folglich können steuerpflichtige Zuwendende natürliche und juristische Personen, aber auch Ausländer und nicht steuerpflichtige juristische Personen sein, die diese Vorschrift anwenden.
Entsprechend weit ist auch der Bereich der Zuwendungsempfänger gefasst. Einbezogen werden nach Rn. 12 des BMF-Schreibens eigene Arbeitnehmer des Zuwendende...