Differenzkindergeld bei schweizerischen Familienleistungen
kantonalrechtliche Ausbildungs- und Unterhaltszulage
Leitsatz
1. Besteht aufgrund der Tätigkeit eines Elternteils in der Schweiz ein Anspruch auf kantonalrechtliche Familienleistung in
der Form einer Ausbildungs- und Unterhaltszahlung, die den deutschen Kindergeldanspruch erheblich übersteigt, ruht das nach
deutschem Recht zu gewährende Kindergeld.
2. Dies gilt auch dann, wenn die Familienleistungen nicht von einer staatlichen Kasse, sondern von dem öffentlich-rechtlichen
Schweizer Arbeitgeber gezahlt werden.
3. Das europäische Recht geht der nationalen Regelung des Kindergeldanspruchs vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IWB-Kurznachricht Nr. 23/2008 S. 1127 EAAAC-79246
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.03.2008 - 2 K 82/07
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