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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 82/07

Gesetze: EStG § 65EStG § 31 S. 2EStG § 70 Abs. 3EWGV 1408/71 Art. 1j EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 1 EWGV 1408/71 Art. 73 EWGV 574/72 Art. 10

Differenzkindergeld bei schweizerischen Familienleistungen

kantonalrechtliche Ausbildungs- und Unterhaltszulage

Leitsatz

1. Besteht aufgrund der Tätigkeit eines Elternteils in der Schweiz ein Anspruch auf kantonalrechtliche Familienleistung in der Form einer Ausbildungs- und Unterhaltszahlung, die den deutschen Kindergeldanspruch erheblich übersteigt, ruht das nach deutschem Recht zu gewährende Kindergeld.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Familienleistungen nicht von einer staatlichen Kasse, sondern von dem öffentlich-rechtlichen Schweizer Arbeitgeber gezahlt werden.

3. Das europäische Recht geht der nationalen Regelung des Kindergeldanspruchs vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 23/2008 S. 1127
EAAAC-79246

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.03.2008 - 2 K 82/07

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