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Sperren und Risiken für Outbound-Steuergestaltungen auf der Grundlage von Abkommensvergünstigungen
Angesichts der zunehmenden offenen und verdeckten „treaty overrides” durch den deutschen Gesetzgeber, Veröffentlichung problematischer Verwaltungserlasse zur steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte, die teilweise als „exekutiver treaty override” angesehen werden können (vgl. unten VIII), zunehmender Unsicherheiten bei der Anwendung des DBA-Rechts wegen Unklarheiten über die Rückwirkung von Änderungen des Kommentars zum OECD-Musterabkommen sowie der Forderung von steuerpolitischer Seite, auch bestehende DBA mit Vorbehaltsklauseln zu versehen, die einen Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode zulassen (vgl. BT-Drucks. 16/6451 S. 2), wird die internationale Steuergestaltungsberatung zunehmend zum Risiko.
Um das Dickicht aus Fußangeln und Steuerfallen in der internationalen Steuergestaltungsberatung auf der Grundlage von abkommensrechtlichen Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen (kurz: Abkommensvergünstigungen) etwas aufzuhellen, soll in dem folgenden Beitrag ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über die Regelungen und einige weitere Aspekte gegeben werden, die grenzüberschreitende Outbound-Steuergestaltungen durchkreu...