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Berechnung und Bilanzierung der Gewerbesteuerrückstellung
Neuregelung durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Lesen Sie auch unser Stichwort im BBK Bilanzlexikon: Rückstellungen – Gewerbesteuer-Berechnung NWB BAAAC-42884.
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben mehr (§ 4 Abs. 5b EStG, vgl. Maus, BBK F. 13 S. 5147). Die Änderung gilt erstmals für Erhebungszeiträume, die nach dem enden. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit der Unternehmensteuerreform auch die Tatbestände für die Hinzurechnungen neu gefasst. Die Fallstudie fasst zusammen, wie die Rückstellung ab 2008 zu berechnen ist.
I. Sachverhalt und Aufgabe
Kaufmann A betreibt in Mainz (Gewerbesteuer-Hebesatz: 440 %) ein gewerbliches Einzelunternehmen. Er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG. Sein Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Für das Jahr 2008 hat A Gewerbesteuer-Vorauszahlungen von 52.000 € geleistet, die im Hinblick auf § 4 Abs. 5b EStG als Entnahmen gebucht wurden.
Der Jahresabschluss 2008 weist einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von 529.560 € aus. Aus der GuV 2008 ergibt sich, dass A folgende Beträge als Betriebsausgaben abgezogen hat:
Schuldzinsen von 75.000 €, davon 55.000 € für lan...