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Umwandlung von Bar- in Sachlohn
Steuerbegünstigung für Warengutscheine nur bei entsprechender Änderung des Anstellungsvertrags
Kann der Arbeitnehmer aufgrund einer betrieblichen Vereinbarung zwischen Urlaubsgeld und Bezug von Waren von seinem Arbeitgeber wählen und entscheidet er sich für die Warengutscheine, liegt eine Lohnverwendung und keine Barlohnumwandlung vor. Nach der findet die besondere Rabattbesteuerung für Sachbezüge nach § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG in diesem Fall keine Anwendung. Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbegünstigung für Waren und Dienstleistungen ist, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Barlohns vezichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn gewährt.
Warengutschein anstatt Urlaubsgeld
Die Klägerin, die in den Streitjahren mehrere Möbelhäuser betrieb, vereinbarte mit dem Betriebsrat, dass das Anfang Juli fällige Urlaubsgeld von den Arbeitnehmern wahlweise ganz oder teilweise als Warengutschrift in Anspruch genommen werden kann. Wenn ein Mitarbeiter erklärte, an dieser Regelung teilnehmen zu wollen, erhielt er von der Klägerin anstelle der entsprechenden Geldzahlung einen an ihn persönlich gerichteten Gutschein. Der Gutschein konnte bis Jahresende in jeder von der Klägerin ...