Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub
Die Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub unterliegt dem Regelsteuersatz. Die Umsätze sind nicht nach § 4 Nr. 22a und b UStG von der Steuer befreit. Denn trainiert ein Verein einzelne Mitglieder durch einen hierfür angestellten Trainer, ist eine Dienstleistung, nicht aber eine Veranstaltung gegeben. Die Umsätze aus der Durchführung von Golf-Einzelunterricht sind auch nicht nach der 6. EG-RL steuerbefreit.