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Berücksichtigungsfähigkeit einer Ansparrücklage
Mit dem Ausweis einer geplanten Investition in der Gewinnermittlung ist davon auszugehen, dass dem ersten Anschein nach zugleich die Investitionsabsicht dokumentiert wird. Im Fall einer wiederholten Rücklagenbildung für das gleiche Wirtschaftsgut, sind an die Plausibilität des Vorbringens des Steuerpflichtigen über das Fortbestehen seiner Investitionsabsicht erhöhte Anforderungen zu stellen.