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NWB Nr. 20 vom Seite 1869 Fach 10 Seite 1637

Deutsches Erbschaftsteuerrecht verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

Bewertung und Besteuerung von ausländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Dirk Eisele

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht hat bisher im europäischen Kontext eher ein Schattendasein geführt, wurden dem EuGH durch die Gerichte der Mitgliedstaaten in der Vergangenheit doch fast ausschließlich Sachverhalte mit ertragsteuerlichem Hintergrund zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Befund verwundert aus deutscher Sicht insoweit, als Erbfälle mit Auslandsbezug merklich zugenommen haben. Ein Umstand, der nicht nur mit der internationalen Kapitalverflechtung zu erklären, sondern auch auf steigenden privaten und betrieblichen Immobilienbesitz deutscher Staatsbürger im Ausland sowie anderweitige Vermögensanlagen im Ausland zurückzuführen ist. Mit dem Vorabentscheidungsersuchen des hat der BFH deutsches Erbschaftsteuerrecht erstmals auf die europäische Bühne gehievt. Der BFH hatte dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die unterschiedliche Bewertung des inländischen und des in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen (ausländischen) Sachvermögens sowie die Beschränkung des Freibetrags nach § 13a ErbStG auf inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen und inländisches Betriebsvermögen mit den Gru...

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