Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Deutsches Erbschaftsteuerrecht verstößt gegen Gemeinschaftsrecht
Bewertung und Besteuerung von ausländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht hat bisher im europäischen Kontext eher ein Schattendasein geführt, wurden dem EuGH durch die Gerichte der Mitgliedstaaten in der Vergangenheit doch fast ausschließlich Sachverhalte mit ertragsteuerlichem Hintergrund zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Befund verwundert aus deutscher Sicht insoweit, als Erbfälle mit Auslandsbezug merklich zugenommen haben. Ein Umstand, der nicht nur mit der internationalen Kapitalverflechtung zu erklären, sondern auch auf steigenden privaten und betrieblichen Immobilienbesitz deutscher Staatsbürger im Ausland sowie anderweitige Vermögensanlagen im Ausland zurückzuführen ist. Mit dem Vorabentscheidungsersuchen des hat der BFH deutsches Erbschaftsteuerrecht erstmals auf die europäische Bühne gehievt. Der BFH hatte dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die unterschiedliche Bewertung des inländischen und des in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen (ausländischen) Sachvermögens sowie die Beschränkung des Freibetrags nach § 13a ErbStG auf inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen und inländisches Betriebsvermögen mit den Gru...