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Familienrecht | Verlust des Unterhaltsanspruchs wegen neuer Beziehung
Wer seinen Ehepartner und seine Familie verlässt, kann seinen Unterhaltsanspruch verlieren. Für den einen Ehepartner kann es unzumutbar sein, weiterhin für den Unterhalt des anderen aufzukommen, wenn dieser eine dauerhafte neue Beziehung eingeht. Dieser allgemeine Grundsatz gilt auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen (). Im Streitfall lebten die jüngsten Kinder noch im Haushalt der Eltern. Entscheidend ist, ob ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei dem Berechtigten liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten besteht (vgl. § 1579 BGB). Es komme in der Regel auch nicht darauf an, ob der Berechtigte sich im unmittelbaren Anschluss an die Trennung einem anderen Partner zuwende oder ob dies erst zu einem späteren Zeitpunkt geschehe. Wesentlich s...