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§ 7 IFRS-Rechnungslegung nach deutschem Recht
1 Überblick
1Der Inhalt dieses Paragraphen behandelt zwei schwer kompatible Beziehungspunkte kaufmännischer Rechnungslegung aus deutscher Sicht:
die Globalisierung der Kapitalmärkte mit der damit einhergehenden Internationalisierung der Rechnungslegung;
den Gesetzesvorbehalt, dem das Rechnungslegungssystem unterworfen ist.
2 Die gesetzlich geregelte Rechnungslegung für Kapitalgesellschaften in Deutschland auf der Grundlage der 4. und 7. EG-Richtlinie wird im weltweiten Konzert der Bilanzierung als minderwertig angesehen. Deshalb wird dem international agierenden Unternehmen bzw. Konzern die Möglichkeit eröffnet, Konzernabschlüsse auf der Grundlage der IFRS (oder befristet bis 2007 auch US-GAAP) vorzulegen, ohne zusätzlich noch die gleiche Pflichtübung nach nationalem Recht (HGB) absolvieren zu müssen. Diese Erlaubnis richtet sich an international tätige Konzerne in zweierlei Ausrichtung:
an die deutsche Zwischenholding eines international agierenden Konzerns mit der Konzernspitze außerhalb der EU (insbesondere also Japan, Schweiz, USA);
an international tätige Konzerne mit Sitz der Konzernspitze in Deutschland.
3Der erstgenannte Adressatenkreis zur Befreiung von der (Teil-)Konzernrechnungslegun...