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Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG
Anmerkungen zur Entscheidung des Großen Senats des
Der Große Senat des BFH hat auf eine Vorlagefrage des XI. Senats des BFH entschieden , die bisherige ständige Rechtsprechung, nach der der Verlustabzug vererblich ist, zu ändern und den Übergang des Verlustabzugs nach § 10d EStG auf den Erben nicht mehr zuzulassen. Dabei gewährt er erstmals eine Vertrauensschutzregelung.
Der Große Senat des BFH folgt in seiner Entscheidung der sich andeutenden Änderung der Rechtsauffassung und lehnt die Vererblichkeit des Verlustabzugs ab. Der Große Senat des BFH stützt sich zentral auf den Gedanken der Individualbesteuerung und der daraus folgenden zutreffenden Erfassung der individuellen Leistungsfähigkeit.
Als wichtigste praktische Konsequenz geht der Verlustabzug in allen Erbfällen, die nach Ablauf des Tages der Veröffentlichung der Entscheidung () eintreten, nicht mehr auf den Erben über. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung, die ca. 46 Jahre Bestand hatte, wird ein Vertrauensschutz für Altfälle anerkannt, der eine Änderung der Rechtsprechung für die Zukunft ab Veröffentlichung der Entscheidung jedoch nicht hindern kann.
Die Entscheidung verschärft die Problematik der Doppelerf...