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Altersteilzeit und Werbungskostenabzug
Innerhalb der Finanzverwaltung wurde die Frage erörtert, ob in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer steuerfreie Leistungen im Rahmen der Altersteilzeit und gleichzeitig steuerpflichtigen Arbeitslohn erhält, eine Kürzung des Werbungskostenabzugs im Verhältnis zwischen den steuerpflichtigen zu den steuerfreien Arbeitslohnteilen vorzunehmen ist. Nach Auffassung des Bundes und der Länder ist keine Kürzung vorzunehmen. Dies wird damit begründet, dass die Aufwendungen in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen während der Altersteilzeit (sog. Aufstockungsbeträge) stehen. Mit entsprechenden Verwaltungsanweisungen ist in Kürze zu rechnen.