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Einkommensteuer | Steuerbegünstigte Zwecke – Übergangsfrist und Verwendung der Muster für Zuwendungsbestätigungen
Die im Bundessteuerblatt (Teil I 2008 S. 4) veröffentlichten neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem zu verwenden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum noch die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen ( BStBl I S. 979, und BStBl I S. 1557) weiter verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster, aufgrund der Gesetzesänderungen zum erforderlichen, rein redaktionellen Anpassungen können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen werden.