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Überwachungspflichten des Rechtsanwalts gegenüber seinem Personal
Ein Rechtsanwalt darf darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt. Umfasst die Einzelanweisung aber nicht die unmissverständliche Anordnung, diesen Vorgang sogleich auszuführen, müssen ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die mündliche Einzelanweisung in Vergessenheit gerät und dadurch die rechtzeitige Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes unterbleibt ( NWB MAAAC-66953).
Praxishinweise: (1) Eine Steuerberaterin verklagte einen früheren Mandanten auf Zahlung von rückständigen Honoraren. Der antragsgemäß verurteilte Beklagte legte gegen die Entscheidung des LG zwar rechtzeitig Berufung ein. Der von ihm beauf...