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Fünf Jahre EuGH-Urteil Seeling
Rückblick und Ausblick
Das EuGH-Urteil Seeling, das am – also vor genau fünf Jahren – gefällt und veröffentlicht wurde, hat die umsatzsteuerliche Landschaft stark verändert. Der folgende Beitrag zeigt die Entwicklung auf, stellt die derzeit noch nicht geklärten Fragen dar und gibt einen Ausblick auf die geplante Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.
I. Seeling-Urteil des EuGH
Der , Seeling (BStBl 2004 II S. 378) festgestellt, dass bei einem gemischt genutzten Grundstück die private Nutzung eines Teils dieses Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Damit geht einher, dass die mit diesem Gebäudeteil im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge zum Abzug gebracht werden können.
Dies widersprach der bis dahin geltenden deutschen Rechtsauffassung. Danach wurde die teilweise Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf des Unternehmers als steuerfreie unentgeltliche Wertabgabe beurteilt. Die private Verwendung wurde der steuerfreien Vermietung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG gleichgestellt (Abschn. 24a Abs. 3 Satz 2 UStR 2000). Die auf diesen Gebäudeteil entfa...