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Keine Gewinnabsaugung bei angemessener Kapitalverzinsung
Für die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung eines Geschäftsführers nach dem externen Betriebsvergleich können die in der sog. Karlsruher Tabelle für nach Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl vergleichbare Betriebe ausgewiesenen Beträge herangezogen werden. Bleibt der Gesellschaft eine Kapitalverzinsung von über 30 %, kann von einer Gewinnabsaugung durch überhöhte Geschäftsführergehälter auch dann keine Rede sein, wenn die Geschäftsführergehälter den der Gesellschaft verbleibenden Gewinn vor Ertragsteuern übersteigen. Im Streitfall ließ sich eine Unangemessenheit der Gesamtausstattung des angestellten Geschäftsführers auch bei einem internen Fremdvergleich nicht feststellen. Die Klägerin hat dargelegt, dass es für die höhere Geschäftsführervergütung gegenüber der Gesamtausstattung...