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Die Vorsteuerverprobung
Sind die gegenüber dem Finanzamt geltend gemachten Vorsteuerbeträge schlüssig?
Die Ermittlung der Vorsteuer erfolgt im Wesentlichen in der Buchführung durch die Verbuchung auf Automatikkonten bzw. durch Verbuchung mit einem Vorsteuerschlüssel (vgl. ausführlich Schmidt, BBK F. 6 S. 1357 ff., NWB DAAAC-33191). Zur Überprüfung der Schlüssigkeit der gebuchten Vorsteuern eignet sich die sog. Vorsteuerverprobung, d. h. eine überschlägige rechnerische Ermittlung der Vorsteuern anhand der Sachkonten, in denen Vorsteuern enthalten sind oder sein könnten. Der nachfolgende Beitrag bietet einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, die Methodik der Vorsteuerverprobung und gibt Hinweise, was in Fällen von Differenzen zu tun ist und welche Rechtsfolgen sich aus Verprobungsdifferenzen ergeben können.
Nutzen Sie im nwbXpert Rechnungswesen unsere ArbeitshilfeVorsteuerverprobung NWB LAAAC-76724. S. 448
I. Gesetzliche Grundlagen
Nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 UStG hat der Unternehmer nicht nur die Vorsteuer selbst aufzuzeichnen, sondern auch die der Vorsteuer zugrunde liegenden Bemessungsgrundlagen. Darüber hinaus sind die Vorsteuern nach der Art der bezogenen Leistung zu unterscheiden. Dies hat u. a. auch den Zweck, der Finanzbehörde die Kontrolle des Vorsteuerabzugs zu ermögliche...