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Übernahme von Steuerberatungskosten als Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber für von der ausländischen Muttergesellschaft entsandte und auf der Grundlage von Nettolohnvereinbarungen beschäftigte Arbeitnehmer die Erstellung der Erklärungen zur antragsgebundenen Einkommensteuerveranlagung, während die hierbei vertraglich zur Mitwirkung verpflichteten Arbeitnehmer Steuererstattungen an den Arbeitgeber abtreten, ist dies nur eine Folge der im Interesse des Arbeitnehmers abgeschlossenen Nettolohnvereinbarung und geschieht nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Die Übernahme der Steuerberatungskosten stellt daher steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.