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BFH 24.06.2009 X R 8/08, NWB direkt 18/2008 S. 5

Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids nach § 7i Abs. 2 EStG

Ein Grundlagenbescheid i. S. des § 7i Abs. 2 EStG ist nur insoweit bindend, als er den Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG erbringt. Über das Vorliegen der übrigen steuerrechtlich bedeutsamen Tatbestandsmerkmale entscheidet die Finanzbehörde in eigener Zuständigkeit. Es obliegt der Beurteilung der Finanzbehörde, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist.

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