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Sozialversicherungsrecht | Verlust des Arbeitsplatzes führt nicht auch zum Verlust des Krankengelds
Das ) hat entschieden, dass freiwillig versicherte Arbeitnehmer ihren Krankengeldanspruch auch dann behalten, wenn sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Richter verpflichteten damit die Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Zur Begründung führten die Richter aus, dass bei Arbeitnehmern der Krankengeldanspruch nicht davon abhängig gemacht werden könne, dass für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsverhältnis (weiterhin) bestehe; dies müsse vielmehr nur zu Beginn des Anspruchs gegeben sein. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch während der laufenden Arbeitsunfähigkeit dürfe hingegen nicht zum Verlust des Krankengelds führen, da ansonsten die...