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Kaufvertragsrecht | Kein Anspruch auf Bargeld für in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen beim Rücktritt vom Autokauf
Autokäufer müssen bei einer Rückabwicklung des Autokaufs ihren in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen zurücknehmen – den dafür angerechneten Betrag können sie nicht in Geld verlangen. Das gilt auch, wenn der Händler die Bankschulden des Käufers aus einem früheren Autokauf übernommen hat. Mit diesem Urteil v. - VIII ZR 334/06 NWB CAAAC-75904 hob der BGH anderslautende Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Im Streitfall hatte ein Käufer ein Neufahrzeug bestellt und zur Finanzierung neben der Aufnahme eines neuen Darlehens sein bisheriges Fahrzeug in Zahlung gegeben. Später erklärte er unter Berufung auf Mängel des Neufahrzeugs den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte den vollen Kaufpreis für das Neufahrzeug zurück, was der Händler verweigerte. Vor dem BGH bekam der Händler in letzter Instanz Recht. Die Ric...