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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei vertragswidriger privater Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer
Nach dem NWB WAAAC-77620 stellt eine vertragswidrige private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in Höhe der Vorteilsgewährung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Der Vorteil ist nicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1 % des Listenpreises, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten (Bestätigung des , BStBl 2005 II S. 882). – Anmerkung: Zu einer verdeckten Gewinnausschüttung ist es nur deshalb gekommen, weil dem Gesellschafter-Geschäftsführer die private Pkw-Nutzung nicht gestattet war, die Gesellschaft mangels Aufzeichnung die durch Prüfungsfeststellungen erhärtete Vermutung aber nicht widerlegen konnte, dass er einen Jaguar-Zweisitzer...