Gewinnerzielungsabsicht bei verschiedenen Betätigungen
Segmentierung von Verlusten
Leitsatz
1. Bei verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die
gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigungen zu prüfen.
2. Der Handelsbetrieb mit Reinigungsmitteln steht mit der selbständig ausgeübten Tätigkeit eines Maschinenführers in keinem
Förderungs- und Sachzusammenhang.
3. Das Unterlassen geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen bei langjährigen Verlusten (sieben Jahren) ist ein gewichtigtes Indiz
für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht.
4. Mit der Zusammenfassung zweier wirtschaftlich eigenständiger Betätigung in einer gemeinsamen Buchführung, mit einem gemeinsamen
Bankkonto und unter einem gemeinsamen Briefkopf werden die – zu segmentierenden Verluste – steuerlich nicht ungeschehen gemacht.
5. An die Feststellung persönlicher Gründe oder Motive sind bei langjährigen Verlusten keine hohen Anforderungen zu stellen.
Ausreichend ist, wenn die Weiterführung des verlustbringenden Betriebes vom persönlichen Geltungsbedürfnis getragen wird.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1118 Nr. 14 DAAAC-77379
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.03.2008 - 4 K 111/06
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