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Das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz
Überblick über die Änderungen und den Nutzen für Ihre betriebswirtschaftliche Beratung
Das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz (StBerG) passierte am den Bundesrat (BR-Drucks. 57/08) und ist am in Kraft getreten. Es besteht im Wesentlichen aus den drei Bereichen Liberalisierung und Modernisierung (Kap. I), Anpassung an das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (Kap. II) sowie Steuerberaterprüfung (Kap. III). Interessant für die betriebswirtschaftliche Beratung ist insbesondere die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten.
I. Liberalisierung und Modernisierung
1. Kooperationen
Das StBerG erlaubt die Bildung einer Kooperation von Steuerberatern mit allen freien Berufen, d. h. allen partnerschaftsfähigen Berufen i. S. des Partnerschaftsgesetzes (PartGG), § 56 Abs. 5 StBerG n. F. Dies sind gem. § 1 Abs. 2 PartGG neben Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern weitere Berufe, die ebenfalls für einen ganzheitlichen betrieblichen Beratungsansatz hilfreich sein können: z. B. beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Diplompsychologen, Ingenieure, hauptberufliche Sachverständige sowie Patentanwälte. Jeder Kooperationspartner muss dabei einen eigenen Vertrag mit dem Mandanten schließen (§ 56 Abs. 5 StBerG).
Als Kooperationsformen waren bisher z. B. AG, GmbH und Partnerschaftsgesellschaft zulässig. Nun ist auch die GmbH &...