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Nachfolgeberatung: Verlustabzug nicht mehr vererblich
Der Große Senat des BFH hat die 45 Jahre währende Rechtsprechung zur Vererblichkeit des Verlustvortrags gemäß § 10d EStG aufgegeben (Beschluss v. 17. 12. 2007 - GrS 2/04, NWB IAAAC-73423). Erben können daher den vom Erblasser nicht genutzten Verlustvortrag nicht zur Minderung ihrer eigenen Einkommensteuer beanspruchen. Hierdurch hat der Beschluss besondere Brisanz für Ihre betriebliche Nachfolgeberatung.
1. Sachverhalt
Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist Landwirt und Hoferbe seines verstorbenen Vaters. Der Vater hat in den Jahren 1980 bis 1982 Verluste i. H. von 107.000 DM erlitten, wovon er lediglich 16.400 DM in 1983 als Verlustvortrag nutzte. Der Kläger wollte daher den restlichen Verlust in seiner eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Große Senat des BFH verneinte die Vererblichkeit.
2. Gründe
Der...