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Vermeidung des Abzugsverbots für Verluste aus Gesellschafter-Fremdfinanzierungen bei Risikodarlehen
Überlegungen zur praktischen Durchführung eines Fremdvergleichs gem. § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG n. F.
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2008 wurden mit den Regelungen des § 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG ergänzende Vorschriften zur Einschränkung des steuerlichen Abzugs von Aufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften eingeführt. Der Sinn und Zweck der Regelung liegt darin, Verluste aus ausfallgefährdeten gesellschaftsrechtlich veranlassten Gesellschafter-Fremdfinanzierungen unter bestimmten Voraussetzungen bei einer kapitalüberlassenden Körperschaft vom steuerlichen Abzug auszuschließen. Nicht unter das Abzugsverbot fallen demgegenüber Aufwendungen aus Gesellschafter-Fremdfinanzierungen, bei denen der Kapitalgeber nachweisen kann, dass er sich fremdüblich verhalten hat. Gerade diese Ausnahmeregelung stellt den Stpfl. vor erhebliche praktische Umsetzungsfragen, sie bietet jedoch auch Gestaltungsmöglichkeiten. Die Anwendung des Fremdvergleichs auf gegebene Risikodarlehen steht deshalb im Zentrum der nachfolgenden Untersuchung. Im Ergebnis bestehen dabei insgesamt gute Chancen, Verluste aus Fremdkapitalfinanzierungen im Zusammenhang mit einer Verschlechterung der Bonität des Forderungsschuldners auch weiterhin steuerwirksam abziehen zu...