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Entgeltliche Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 vorliegen, gelten keine Besonderheiten, so dass es nur darauf ankommt, ob zwischen Leistenden und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert begründet. Das der Leistung zugrunde liegende Rechtsverhältnis kann sich auch aus gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen ergeben. Die Entwicklung und Pflege eines Vergütungssystems durch eine GmbH im Interesse ihrer Gesellschafter führt zu einer entgeltlichen Leistung i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999, wenn die Gesellschafter der GmbH hierfür Aufwendungsersatz zahlen.