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Berücksichtigung von Verlusten bei Aktienanleihen
Vergleicht die OFD Rheinland Äpfel mit Birnen?
Die jüngsten Entscheidungen des BFH zu finanzinnovativen Schuldverschreibungen und das haben eine gewisse Klarheit über den Ansatz der Emissions- und Marktrendite gebracht. Denkt man. Doch die OFD Rheinland hat mit der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 3/2008 v. für Verwirrung gesorgt.
I. Das Grundprinzip der Aktienanleihe
Aktienanleihen sind an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen wie normale Festverzinsliche einen Kupon, der fixe Zinszahlungen garantiert. Am Ende der Laufzeit kann der Emittent den Nominalbetrag zuzüglich Zinsen oder anstelle des Nominalbetrags eine zuvor festgelegte Zahl von Aktien auszahlen. Der Emittent hat mithin das Recht, statt der Rückzahlung der Anleihe zum Nominalbetrag eine zuvor festgelegte Stückzahl der zugrunde liegenden Aktie zu liefern. Der Emittent wird die Aktien liefern, wenn deren Wert geringer ist als der Nominalwert der zu tilgenden Anleihe.
Der Käufer einer Aktienanleihe ist in der gleichen Situation wie der Verkäufer einer Put-Option. Fällt die Aktie unter den Basispreis, wird der Anleger die Aktien ...