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AfA-Bemessungsgrundlage für eine ehemalige Altenteilerwohnung
Bemessungsgrundlage der Absetzungen für Abnutzung einer ehemaligen Altenteilerwohnung, die nach erfolgsneutraler Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und einigen Jahren Leerstand zur Erzielung privater Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird, sind die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bereits in Anspruch genommenen AfA, also der Buchwert. Eine „Einlage” der Wohnung in die Einkunftssphäre zum Teilwert kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Leerstand die Dreijahresfrist des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG überschritten hat.