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Erbschaftsteuer | Vergleich mit einem nicht am Nachlass beteiligten Dritten
Die Grundsätze des sog. Erbvergleichs sind auf einen Vergleich zwischen Miterben und einem nicht am Nachlass beteiligten Dritten über Grund und Höhe möglicher Ansprüche des Erblassers unanwendbar ( NWB TAAAC-76529). – Anmerkung: Die Erben erhielten im Streitfall von der Kreisparkasse im Rahmen eines Vergleichs einen Geldbetrag (sowie Zinsen darauf), der einem Mitarbeiter des Kreditinstituts nach den letztlich nicht bewiesenen Behauptungen der Erben vom Erblasser zur Anlage übergeben worden sein soll und den der Mitarbeiter unterschlagen haben soll. Fest stand nur, dass der Mitarbeiter Unterschlagungen begangen hat. Das Finanzgericht, das den Betrag dem Nachlass zurechnete, muss nunmehr ungeachtet des Vergleichs (in dem offen blieb, ob und in welcher Höhe die behaupt...