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Einkommensteuer | Gewinnerzielungsabsicht bei landwirtschaftlichem Pachtbetrieb
Der Beurteilungszeitraum für die Totalgewinnprognose bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb erstreckt sich nur auf die Dauer des Pachtverhältnisses. Dies gilt auch dann, wenn das Pachtverhältnis lediglich eine Vorstufe zu der später geplanten unentgeltlichen Hofübergabe ist ( NWB QAAAC-76530). – Anmerkung: Das im übrigen überzeugend begründete Urteil gibt Anlass zu zwei weiterführenden Fragen: Zwingt die Annahme einer Liebhaberei im Pachtbetrieb dazu, auch die Pachteinnahmen steuerlich außer Ansatz zu lassen? Denn an sich wären diese Einnahmen nämlich je nach Ausübung des Verpächterwahlrechts bei den betrieblichen Einkünften oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Dies brauchte der IV. Senat des BFH ebenso wenig zu entscheiden, wie di...