Zahlungsverjährung bei Rückforderung der gemeinsam gegenüber den Ehegatten festgesetzten Eigenheimzulage nach unberechtigter
Auszahlung der vollen Zulage auf das Konto nur eines Ehegatten
Leitsatz
1. Haben beide Ehegatten Anspruch auf Eigenheimzulage für eine gemeinsame Wohnung, kann das Finanzamt bei intakter Ehe der
Ehegatten die Zulage gemeinsam festsetzen und schuldbefreiend mit Wirkung gegenüber beiden Ehegatten auch auf ein Konto nur
eines Anspruchsberechtigten überweisen. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Finanzamt die Zulage nicht auf das im Eigenheimzulageantrag
angegebene Konto, sondern auf ein anderes, nur einem Ehegatten gehörendes Konto überwiesen hat.
2. Wurde der Ehefrau die ihrem Ehemann zustehende Eigenheimzulage zu Unrecht mitausgezahlt und wird vor Ablauf der Zahlungsverjährung
für den insoweit gegenüber der Ehefrau bestehenden Rückforderungsanspruch des Finanzamts gegenüber den Ehegatten die gemeinsame
Festsetzung der Zulage aufgehoben, weil die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage nach Auffassung des Finanzamts nicht
vorgelegen haben, so unterbricht dieser Aufhebungsbescheid nicht den Ablauf der Zahlungsverjährung hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs
gegenüber der Ehefrau, wenn er später vom Finanzamt rückwirkend wieder aufgehoben wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 42 Nr. 2 DB 2009 S. 30 Nr. 1 DStRE 2008 S. 1233 Nr. 19 EFG 2008 S. 1682 Nr. 11 DAAAC-76222
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 06.12.2007 - 2 K 1818/07
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