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Keine Kindergeldberechtigung eines Ausländers bei Sozialhilfebezug
Ein Ausländer, der sich zwar mehr als drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, aber Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bezogen hat, erfüllt nicht die Voraussetzungen von § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG und hat deshalb keinen Anspruch auf Kindergeld. Denn diese Leistungen sind nicht beitragsfinanziert, sondern beruhen auf Steuermitteln. § 62 Abs. 2 EStG ist mit dem Grundgesetz vereinbar.