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Einkommensteuer | Angemessenheit von Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer als Betriebsausgaben
Im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung von Abfindungszahlungen kann nach dem , nv NWB CAAAC-75943, auf eine in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Faustformel zurückgegriffen werden, wonach ein Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung beanspruchen kann.