DBA Frankreich/ErbSt Artikel 9
Artikel 9 Anderes Vermögen
Vermögen, das Teil des Nachlasses oder einer Schenkung einer Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat ist und in den Artikeln 5, 6, 7 und 8 nicht behandelt wurde, kann ohne Rücksicht auf seine Belegenheit nur in diesem Staat besteuert werden.
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SAAAC-75767