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StuB Nr. 7 vom Seite 260

Neuerungen im Steuerstrafrecht seit dem 1.1.2008

von Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert

Mit dem „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” werden nicht nur das System verdeckter strafprozessualer Ermittlungsbefugnisse harmonisiert und Regelungen zur sog. „Vorratsdatenspeicherung” getroffen. In Art. 3 des Gesetzes finden sich überdies umfangreiche Änderungen verschiedener Bestimmungen des im 8. Buch der AO kodifizierten Steuerstrafrechts. Diese Änderungen sind zum in Kraft getreten.

Kernfragen
  • Welche Änderungen erfährt § 370a AO?

  • Was ist im Hinblick auf „bandenmäßige Begehung” zu beachten?

  • Wie sind die Neuerungen im Steuerstrafrecht insgesamt einzuschätzen?

I. Diskussion über § 370a AO und Streichung der Vorschrift

Ende 2001 wurden manche Spielarten der Steuerhinterziehung erstmals als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug bedroht: Der zu diesem Zeitpunkt eingeführte eigenständig neben § 370 AO stehende Qualifikationstatbestand des § 370a AO sah eine derartige Sanktion zwingend und ohne Milderungsmöglichkeit für die gewerbsmäßige und die bandenmäßige Steuerhinterziehung vor. Die Bestimmung hatte von Anbeginn an ungewöhnlich he...

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